Sinn und Zweck
Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnortnahen Beruflichen Rehabilitationseinrichtungen – BAG WBR
Am 25.10.1999 wurde in Erfurt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnortnahen Beruflichen Rehabilitationseinrichtungen (BAG WBR) gegründet. Dieser Bundesarbeitsgemeinschaft gehören zum gegenwärtigen Zeitpunkt 24 Einrichtungen aus 9 Bundesländern an. Seit der Gründung wurde uns sehr oft die Frage nach dem WARUM und WARUM GERADE JETZT für die Gründung einer solchen Bundesarbeitsgemeinschaft gestellt. Bei der Beantwortung dieser Fragen gehen wir davon aus, dass strukturelle Veränderungen der Gesellschaft und der Arbeitswelt zunehmend die berufliche und gesellschaftliche Eingliederung für Menschen mit Behinderungen erschweren. Die Eingliederung Behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen erfolgt nicht von allein, da der Markt an sich kein Interesse an der Eingliederung dieses Personenkreises hat, solange es einen Überschuss an Arbeitskräften gibt. Deshalb ist Rehabilitation keine Sache, die dem Markt überlassen werden darf, sondern sie ist eine öffentliche Aufgabe. In wissenschaftlichen Studien, die sich aktuell mit dem Beschäftigungsniveau von Menschen mit Behinderungen befasst haben, wird darauf verwiesen, dass die Qualifikationslücke, das heißt die strukturelle Fehlanpassung der angebotenen an die auf dem Arbeitsmarkt verlangten Fähigkeiten, als einer der Schlüsselfaktoren ausgemacht wurde, der die Möglichkeit beeinträchtigt, Zugang zu Arbeitsplätzen zu gewinnen und diese auch zu behalten. Für eine Verbesserung der Situation sind deshalb wirksame Reformen von Strategien der allgemeinen und beruflichen Bildung für Behinderte von zentraler Bedeutung.
Entsprechend ihrer Satzung versteht sich die BAG WBR als