Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnortnaher Beruflicher Rehabilitationseinrichtungen (BAG WBR) vertritt Leistungserbringer in der beruflichen Rehabilitation. Ihre Mitglieder definieren sich (satzungsgemäß verankert) über gemeinsame Zielgruppen, Wohnort- und Betriebsnähe und über die Qualität ihrer Leistungen. Die Mitgliedseinrichtungen verstehen sich als Einrichtungen im Sinne des § 35 SGB IX. Sinn und Zweck Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnortnahen Beruflichen Rehabilitationseinrichtungen – BAG WBR Am 25.10.1999 wurde in Erfurt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnortnahen Beruflichen Rehabilitationseinrichtungen (BAG WBR) gegründet. Dieser Bundesarbeitsgemeinschaft gehören zum gegenwärtigen Zeitpunkt 24 Einrichtungen aus 9 Bundesländern an.
