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So normal wie möglich - So speziell wie erforderlich
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnortnaher Beruflicher
Rehabilitationseinrichtungen (BAG WBR) vertritt Leistungserbringer
in der beruflichen Rehabilitation. Ihre Mitglieder definieren sich
(satzungsgemäß verankert) über gemeinsame Zielgruppen, Wohnort-
und Betriebsnähe und über die Qualität ihrer Leistungen.
Die Mitgliedseinrichtungen verstehen sich als Einrichtungen im Sinne
des § 35 SGB IX. mehr...
Vorstand und Geschäftsführung
Wohnortnahe Berufliche Rehabilitation
Angebote Beruflicher Rehabilitationseinrichtungen
Spezielle Projekte im Blickpunkt
Mitgliederversammlung am 15. und 16. Juni 2010 in Dessau mehr...